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Philosophie

Dynamisch, menschlich und verständlich wollen wir sein. Keine Halbgötter mit holzvertäfelten Wänden. Selbst mit Entrepreneurship im Herz – und im Kopf. Zwei Aspekte gibt es, die uns als inhaltliches Leitmotiv unserer Arbeit dienen:

Don’t Over-Lawyer It

Würden Anwälte nach rechtlichen Risiken gefragt, gäbe es das Internet nicht (das Rad wahrscheinlich auch schon nicht). Als Anwalt ist es leicht, jede noch so gute Idee, jedes noch so vielversprechende Geschäftsmodell zu zerreden. Machen wir aber nicht.

Entrepreneurs und Investoren wissen, worauf sie sich einlassen, das Risiko gehört zum (oder: ist das) Geschäft. Neue Geschäftsmodelle sind bisweilen gerade dort, wo rechtliche Grauzonen bestehen – und wo schon die Technik und das Business cutting edge sind, kann sich völlige Rechtssicherheit normalerweise noch gar nicht herausgebildet haben (Recht ist ein langsamer Prozess). Wichtig ist eine Risikoabschätzung und die Vermeidung unnötiger, weil vermeidbarer oder umgehbarer Risiken.

John Wayne

John Wayne als Vorbild für anwaltliche Beratungspraxis?

Horseback Law

Ist Ihnen schonmal aufgefallen: In Westernfilmen hält der Cowboy auf seinem Pferd immer an irgendeiner Kreuzung an, guckt nach rechts und links und entscheidet dann, wie er weitermacht.1 So ähnlich kann man gute produktbezogene Rechtsberatung organisieren. Gut, weil sie die Prozesse nicht unnötig aufhält und kostengünstig ist, aber dennoch eine Präzision erreicht, mit der man in 99% der Fälle später nicht stärker nachsteuern muss, als das im Rahmen iterativer Produktentwicklung nötig ist. Das erfordert einen scharfen, generalistischen Blick auf die Fragestellung.

„Horseback Law“ erfordert auch, den Mandanten und die Thematik gut zu kennen – ein Ziel, an dem Anwalt und Mandant gemeinsam arbeiten müssen. Wir wollen nicht verschweigen: Da, wo Iteration nicht möglich ist und/oder existenzielle Risiken liegen, ist „Horseback Law“ der falsche Ansatz. Überall sonst zäumen wir gern das Pferd auf.

1 Diese wunderbare Metapher haben wir aus Eric Schmidts Buch „How Google Works“. Es wird dort Googles General Counsel Kent Walker zugeschrieben.

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